Vollzugsdienst
Der Vollzugsdienst des Kantons Thurgau erfüllt innerhalb der (Straf-)Rechtsdurchsetzung mannigfaltige Aufgaben, die sich allesamt unter folgende fünf Kernkompetenzen subsumieren lassen:
- Koordination und Kontrolle gerichtlich verfügter Weisungen
- Vollstreckung von umgewandelten Bussen und Geldstrafen
- Vollstreckung von Freiheitsstrafen
- Vollstreckung von strafgesetzlichen Massnahmen
- Führen der kantonalen Koordinationsstelle für das Strafregister (VOSTRA)
Um hierfür ein besseres Verständnis zu gewinnen, werden die wichtigsten Informationen über schuldausgleichende Strafen, strafgesetzliche Massnahmen, die verschiedenen Vollzugsformen sowie die Progressionsstufen in Form von Öffnungen und Lockerungen dargestellt. Abgerundet wird diese Informationsplattform durch verschiedene Formulare und Merkblätter, welche in der Kommunikation mit dem Vollzugsdienst zu beachten sind. Dies betrifft neben den besonderen Vollzugsformen für die Strafverbüssung (gemeinnützige Arbeit, Electronic Monitoring, Halbgefangenschaft) auch die Inanspruchnahme des strafgesetzlich vorgesehenen Opferinformationsrechtes, die Beantragung einer unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung in verwaltungsverfahrensrechtlichen Angelegenheiten die Vollzugs- und Bewährungsdienste betreffen sowie den Ablauf einer in Freiheit stattfindenden ambulanten Massnahme.