Das Amt
Das Amt für Justizvollzug (AJV) besteht als eigenständiges Amt seit 1. Januar 2016. Auf diesen Zeitpunkt hin wurden die verschiedenen Aufgaben im Justizvollzug im neu geschaffenen Amt zusammengefasst. Das Amt für Justizvollzug ist dem Departement für Justiz und Sicherheit unterstellt.
Das Amt für Justizvollzug besteht aus der Amtsleitung/Zentrale Dienste, der Abteilung Gefängnisse, der Abteilung Vollzugs- und Bewährungsdienste und dem Massnahmenzentrum Kalchrain.