... straffälligen Frauen und Männern ab 18 Jahren fachkundige Beratung, Begleitung und Unterstützung anzubieten.
... das Mandat der Bewährungshilfe gemäss Art. 93 StGB (Strafgesetzbuch) bei bedingten Strafen und bedingten Entlassungen aus dem Vollzug oder einer Massnahme zu führen.
... im Sinne einer sozialen Betreuung Hilfe ab Beginn einer Untersuchungshaft und während der Dauer des gesamten Strafverfahrens zu leisten.