Qualitätsmanagement
Die Interdisziplinarität, welche durch die Zusammenführung des Straf- und Massnahmenvollzuges (SMV) einerseits und des Bewährungsdienstes (BWD) andererseits unter dem gemeinsamen (Abteilungs-)Dach der Vollzugs- und Bewährungsdienste gewonnen werden konnte, findet in der inner- und ausserkantonalen Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitspartnern ihre Fortsetzung. Innerkantonal wurden hierfür nach der Neuorganisation des Justizvollzuges auf Initiative der Vollzugs- und Bewährungsdienste zwei Gefässe geschaffen, um im Rahmen eines regelmässigen Austausches Synergien zu fördern und allfällige Schnittstellenproblematiken anzugehen. Dies betrifft sowohl den innerstrafrechtlichen Bereich in Gestalt des ROS-Qualitätszirkels als auch die Zusammenarbeit zwischen dem Straf- und dem Zivilrecht in Gestalt eines disziplinenübergreifenden Fachaustausches. Kurz umschrieben geht es bei diesen beiden Gefässen um Folgendes:
- ROS-Qualitätszirkel
Das Konzept des "Risikoorientierten Sanktionenvollzuges" (ROS) implementiert ein gemeinsames Fallverständnis mit einer gemeinsamen Fallsprache. Um Erfahrungswerte in Bezug auf die tägliche Fallarbeit auszutauschen, Optimierungen vorzunehmen und allfällige Schnittstellenprobleme anzugehen, treffen sich verschiedene innerkantonale Arbeitspartner aus den Bereichen Strafjustiz, (Forensische) Psychiatrie, (Forensische) Psychologie, (Sozial-)Pädagogik und betreuter (forensische) Wohnangebote zu einem halbjährlichen Fachaustausch. Nebst der einzelfallspezifischen täglichen Fallarbeit zwischen den einzelnen Arbeitspartnern ermöglicht dieser kantonale Qualitätszirkel erstmals eine multiperspektivische Auseinandersetzung, Bedürfnisklärung und Problemlösung in Bezug auf das gemeinschaftspolitische Thema der Durchsetzung einer strafgesetzlichen Sanktion. - Fachaustausch Straf- und Zivilrecht
Der Fachaustausch zwischen dem Straf- und dem Zivilrecht dient nicht der Weiterführung endlicher strafgesetzlicher Sanktionen mittels zivilrechtlicher Freiheitseingriffe – eine derartige Pervertierung des Zivilrechts ist vor den Schranken des Rechtsstaates nämlich nicht zu verantworten –, sondern verfolgt das Ziel, die Perspektive des jeweils anderen Rechtsgebietes kennenzulernen und besser zu verstehen. Dies im Bestreben darum, die Zusammenarbeit während der strafrechtlichen Fallführung im Falle bereits bestehender erwachsenschutzrechtlicher Massnahmen resp. eines im Zuge der strafgesetzlichen Sanktion zu Tage tretenden Fürsorgebedürfnisses zu vertiefen. Durch den zusätzlichen Einbezug des kantonalen Gefahrenabwehr- und Bedrohungsmanagements pflegen somit sämtliche Rechtsbereiche – Straf-, Gefahrenabwehr- und Zivilrecht – neben dem einzelfallspezifischen Zusammenwirken nunmehr auch auf Kantonsebene einen halbjährlich stattfindenden Fachaustausch.